Читать книгу Islam in Deutschland - Friedemann Brückenbauer - Страница 58
Оглавление15.5 Sind islamische Prediger überhaupt „Hassprediger“?!
Islamprediger, die über ihren Glauben predigen – einerlei, ob in arabischer, türkischer, persischer bzw. iranischer [farsi]) oder deutscher Sprache – erfüllen aus „westlich-demokratischer“ und damit aus nicht-muslimischer Außenansicht bei einer ganzen Reihe von wichtigen Themen nahezu zwangsläufig den Vorwurf, „Hassprediger“ zu sein. Das gilt selbst dann, wenn sie „nur“ bestimmte Teile aus dem Koran wörtlich zitieren.
Aber Vorsicht: Diese Einschätzung könnte auch für christliche Theologen gelten, kämen sie auf den Gedanken, schwerpunktmäßig das Alte Testament zum Gegenstand ihrer Predigten machen zu wollen – tatsächlich greifen sie bei ihren Predigten jedoch auf die Heilslehre des Neuen Testaments zurück.
Diese Möglichkeit kennt der Koran nicht; weit eher wurzelt er in Vorstellungen, wie sie auch aus dem Alten Testament bekannt sind.
Das gilt für islamische Prediger vor allem dann, wenn sie beim Zitieren aus dem Koran die volle Wahrheit vortragen – d.h. die Ayate (Verse) aus den Suren des Korans ungekürzt vorstellen – einerlei, in welcher Sprache auch immer. Das betrifft vor allem jene Suren, die aus der medinensischen Zeit stammen.
Dann aber verkünden sie auch, wie der Koran mit den Ungläubigen umgehen will. Für nichtmuslimische Ohren, womöglich mit dem Verständnis des Neuen Testaments und dem Wissen um das Grundgesetz im Hintergrund, muss sich das wie Aufrufe zum schieren Hass anhören.
Daran kann auch die jeweilige (Landes-)Sprache des Predigers gar nichts ändern. Darüber hinaus gibt es für „Kontrolleure“ eine gefährliche Lücke:
Der Begriff der „Taqiyya“ (siehe „Islamische Methoden“) erlaubt allen Muslimen – also auch den Predigern – vorsätzlich zu lügen, wenn es „für die [islamische!] Sache gut“ ist, das heißt, sofern der Islam daraus Nutzen zieht. Und das kann bei Predigten dazu führen, dass aus dem Koran nur jeweils die Teile zitiert werden, die auch für die Ohren nicht eingeweihter „westlicher“ Zuhörer „geeignet“ sind – erneut einerlei, in welcher Sprache auch immer.
Daraus folgt, dass derjenige, der muslimische Predigten auf ihren tatsächlichen koranischen Sinn und auf deren Kompatibilität mit dem Grundgesetz und dem deutschen Recht („Verfassungstreue“) bewerten will, neben der muttersprachlichen Beherrschung der Sprache des Predigers (zum Beispiel farsi, arabisch oder türkisch) zusätzlich auch noch selbst über profundeste Kenntnisse des Korans und seiner Exegese verfügen muss.
Erst auf der Grundlage dieses Wissens kann er objektiv (richtiger: „eher“ als „objektiv“) unterscheiden, ob Auslassungen (z.B. nur den halben Vers einer Sure zu zitieren) „echt“ gemeint waren oder nur ein weiterer Trick im Rahmen der „Taqiyya“ sind!
Wie immer man es dreht und wendet – dies ist ein brisanter, politisch hoch riskanter Bereich unserer politischen und religiösen heutigen Gesellschaft. Fakt ist daher auch, dass der Vorwurf, „Hassprediger“ zu sein, auf der grundsätzlichen Unkenntnis von Nichtmuslimen über den Inhalt des Korans sowie der Sunna entstanden ist. Denn könnte bzw. dürfte ein muslimischer Prediger etwas anderes sagen, als im Koran steht? Das wäre ihm mindestens als Blasphemie auszulegen und muss nach islamischem Recht mit dem Tod bestraft werden...