Читать книгу Islam in Deutschland - Friedemann Brückenbauer - Страница 64
Оглавление16.2.1 Tatbestandsmerkmal „Frauen“ im Islam
Tatsächlich sind Frauen in islamischer Bewertung ihren Männern unterstellt. Nach der Heirat geht die Vormundschaft vom Vater auf den Ehemann über.
Dies ist ein eklatanter Widerspruch zum Grundgesetz. Er ergibt sich ebenfalls aus den im Koran kodifizierten Grundlagen des Islams.
Diese Ungleichheit kann zur skurrilen Folge haben, dass deutsche Gerichte ggf. nach den Regeln der Scharia ihr Urteil (!!) finden müssen, wenn es um Eheprobleme von in einem islamischen Land legal abgeschlossenen Tatbestand der Ehe eines Mannes mit mehreren (auch minderjährigen!) Frauen geht, der aber jetzt mit seinen Frauen in Deutschland lebt. Das deutsche Recht kennt keine legal abgeschlossenen Vielehen…