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15.4 Islam – Staatsreligion im Gottesstaat

Mohammed bewies seine Genialität unter anderem auch damit, dass er die Menschen davon überzeugen konnte, ihm sei über den Erzengel Gabriel „Gottes ewiges, unverfälschtes Wort“ offenbart worden.

Davon sind die Muslime aller Ausrichtungen bis heute unverändert fest überzeugt.

Die Kämpfe zwischen den Sunniten und den Schiiten um die richtige Nachfolge Mohammeds waren realiter weit eher die intensive Auseinandersetzungen um die politische Nachfolger-Führung, verbrämt unter dem Deckmantel der Religion und deren korrekten Ausführung.

Für Nichtmuslime ist im Ergebnis allerdings ebenso zu erkennen, dass Mohammed und damit der Islam zwar von Anfang an die Religiosität der Menschen sehr stark angesprochen haben – gleichzeitig wurden jedoch immer intensiv auch politische Absichten verfolgt.

Dieser Anspruch wird auch dadurch deutlich, dass der Islam die allem Anderen überlegene Religion sei, der sich in logischer Konsequenz daher alles – auch der Staat mit seinen Regeln – eindeutig zu unterwerfen hat.

Darüber berichtete der Deutschlandfunk am 23. 07. 2015 in seiner Sendung „Kirche und Staat – Der Platz der Religion in arabischen Verfassungen“. Er zeigte auf, dass seit 1990 weltweit 102 Staatsverfassungen neu geschrieben worden seien. Doch nur in 40 von ihnen tauchte ein religiöser Begriff auf. Und in lediglich 16 wurde eine Staatsreligion als Rechtsquelle definiert:

„Von diesen 16 sind 15 muslimische Länder und ein buddhistisches Land, Cambodia, das auch eine staatliche Religion anerkennt, und in diesem Fall ist es der Buddhismus.“

(Smiljanic, 2015)

Eine besondere Rolle spielt dabei die islamische Vorrangklausel in Staatsverfassungen. Sie legt fest, dass kein Gesetz verabschiedet werden darf, das dem islamischen Recht widerspricht.

Weltliche Gesetze haben daher für gläubige Muslime nur eine untergeordnete Bedeutung:

„Die Pflichten der Staatsbürger gegenüber dem Staate bestehen in der Achtung vor seinem Gesetz und Gehorsam gegenüber seinen Befehlen, solange dies nicht Ungehorsam gegenüber Gott und seinem Botschafter bedeutet. Befehle des Staates, die einen Ungehorsam gegenüber Gott in sich schließen, sollten nicht beachtet werden.“

(Schreiber, 2017)

Hierzu ein kurzer Vergleich mit der bundesdeutschen Verfassung:

Bereits seit dem am 23. Mai 1949 verkündeten Grundgesetz (zeitgleich wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet) ist der Gottesbezug in ihm zu finden. So zum Beispiel in den Formulierungen: „… in der Verantwortung vor Gott“ oder als Zusatz zum Amtseid „… so wahr mir Gott helfe“. Diesen Zusatz kann der Schwurleistende nach eigenem Ermessen aber auch fortlassen. Schon daraus ergibt sich, dass es in Deutschland tatsächlich keine irgendwie geartete Form von Staatsreligion gibt. Das ist der entscheidende Unterschied zu Staaten mit einer Staatsreligion in ihrer Verfassung.

Für muslimische Staaten mit dem Islam als Staatsreligion in ihrer Verfassung ergibt sich daraus zwingend der Primat der Religion vor dem Staat. Ein Volk mit dieser gesellschaftlichen Ausrichtung lebt demnach in einem „Gottesstaat“. In Pakistan trägt die Hauptstadt diesen Begriff sogar in ihrem Namen: „Islamabad“.

Ein weiteres höchst interessantes Beispiel für die Umwandlung eines Staates in einen Gottesstaat ist der Iran, vormals Persien. Dieses Land wurde bis 1979 von Mohammad Reza Pahlavi, Schah von Persien, selbst ernannter „König der Könige" regiert. Pahlavi wollte das Land westlich führen und mit den europäischen Staaten wie Deutschland, Frankreich oder England binnen 10 Jahren gleichziehen. Dazu nutzte er brutal alle Mittel – bis er seiner Maßlosigkeit wegen gestürzt wurde.

Ihm folgte der Ayatollah Chomeni. Und es gelang ihm im absoluten Widerspruch zu seinen in Frankreich getätigten und so glaubwürdig vorgetragenen Aussagen (siehe „Taqiyya“), binnen sehr kurzer Zeit das Land in einen islamischen Gottesstaat zu verwandeln.

Das sollte allen westlichen Demokratien grundsätzlich eine sehr ernste Warnung im Umgang mit den eigenen Muslimen sein…

Islam in Deutschland

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