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1. Verwaltung und Verwertung

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Die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse ist im vierten Teil der Insolvenzordnung gesetzlich normiert. Die §§ 148 ff. InsO regeln die Sicherung der Insolvenzmasse, die Entscheidung über die Verwertung und die Gegenstände mit Absonderungsrechten.

Insolvenzstrafrecht

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