Читать книгу Insolvenzstrafrecht - Gerhard Dannecker - Страница 81
b) Das Sozialamt als Gläubiger eines Schuldners vor der Insolvenz
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Hat ein Schuldner auch beim Sozialamt Rückstände, scheitert die Durchführung eines Insolvenzverfahrens regelmäßig an der fehlenden Masse. Unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen der §§ 811 ff., 850 ff. ZPO kommt oftmals nur eine Aussetzung des Verfahrens in Betracht, wenn nicht ausnahmsweise aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung geringe Beträge geleistet werden können.