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2 Zeitordnungen und Rechtfertigungsordnungen

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Die Zeitordnung, die in einer Gesellschaft jeweils vorherrscht, beruht auf einer je unterschiedlichen Rechtfertigungsordnung. Rainer Forst erklärt deren Bedeutung so: Alle „normativen Ordnungen“ einer Gesellschaft beruhen auf basalen Rechtfertigungen und dienen dementsprechend der Untermauerung von sozialen Regeln, Normen und Institutionen; sie begründen Ansprüche auf Herrschaft und eine bestimmte Verteilung von Gütern und Lebenschancen. „Normative Ordnungen setzen Rechtfertigungen voraus und generieren sie zugleich.“4 Als wesentlicher Bestandteil einer Gesellschaftsordnung benötigen auch Zeitordnungen einen Begründungszusammenhang auf einer höheren Ebene. Derzeit erleben wir in den vielgestaltigen Kritiken an der herrschenden Zeitordnung eben genau jene Infragestellung ihrer Rechtfertigungsgründe, etwa indem sie als grundsätzlich entfremdend und gegen die menschliche Natur gerichtet angeprangert wird.5 In unterschiedlichen Epochen und Gesellschaftsformationen werden für die Rechtfertigung von Zeitordnungen somit epochentypische Rechtfertigungsgründe herangezogen. Konstitutiv für Rechtfertigungsordnungen sind nach Forst „Rechtfertigungsnarrative, die in historischen Situationen entstehen und über längere Zeiträume tradiert und modifiziert werden.“6 Sie seien eine Form verkörperter Rationalität, in der sich Bilder, Rituale, Fakten sowie Mythen zu wirkmächtigen Gesamterzählungen verdichten würden, die dann als „Ressource der Ordnungssinngebung“ fungieren würden. Solche Narrative könnten religiöser Natur sein, aber auch auf politische Errungenschaften, Revolutionen oder Siege, aber auch Erzählungen über epochale Niederlagen eines Volkes oder einer sozialen Gruppierung beruhen.

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