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Beispiel 17 (Zusammenfassung von Risiken im Kollektiv – Teil 3):

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Umfasst das Versicherungskollektiv n = 4 Personen, so ergeben sich die Wahrscheinlichkeiten für x = 0, 1, 2, 3, 4 Schadenereignisse unter den in Beispiel 15 genannten Voraussetzungen (insbesondere p = 0,1) aus


In der Summe ergeben die Wahrscheinlichkeiten wieder 1 = 100 %. Auch bei Betrachtung von Tabelle 9 wird ersichtlich, dass sich die Wahrscheinlichkeiten für x = 0, 1, 2, 3, 4 Schadenereignisse aus der Multiplikation der Häufigkeit (Binomialkoeffizient) mit der Einzelwahrscheinlichkeit (letzte Spalte) ergeben.

Die Wahrscheinlichkeiten können sodann genutzt werden, um Erwartungswert, Varianz und Standardabweichung pro Kopf im Kollektiv zu berechnen:


Wie bereits zuvor in Beispiel 14, liegt auch hier der erwartete Schaden pro Kopf unverändert bei 100 EUR. Die Varianz der Schadenhöhe pro Kopf ist jedoch im Vergleich mit dem 2-Personen-Kollektiv in Beispiel 14 deutlich gesunken. Auch die Standardabweichung pro Kopf liegt mit 150 EUR deutlich unter derjenigen aus Beispiel 14 (212 EUR).

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