Читать книгу Versicherungsmanagement - Группа авторов - Страница 35

1.5.2 Kalkulation der Versicherungsprämie

Оглавление

Der Preis eines Versicherungsproduktes20 wird in der versicherungswirtschaftlichen Fachsprache als (Versicherungs-)Prämie oder auch Beitrag21 bezeichnet. Die Prämie muss ausreichend hoch bemessen sein, um mindestens die erwarteten Schäden (bzw. Leistungen des VU an den VN) und Betriebskosten zu decken sowie eine angemessene Rendite auf das von den Eigentümern eingesetzte Kapital gewährleisten zu können. Bei einigen Produkten, wie bspw. Lebensversicherungsprodukten, sind ferner Erlebensfall- oder Ablaufleistungen zu finanzieren, sodass eine weitere Komponente – die sog. Sparprämie – bei der Kalkulation der Versicherungsprämie zu berücksichtigen ist. Zudem ist bei den meisten Produkten die Versicherungssteuer zu entrichten. Der Regelsteuersatz der Versicherungssteuer beträgt 19 % des Versicherungsentgelts.22 Letzteres ist definiert in § 3 des Versicherungssteuergesetzes (VersStG) und umfasst insbesondere die Prämie ohne Versicherungssteuer. Die bedeutendsten Ausnahmen von der Besteuerung sind die Prämien für Lebens- und Krankenversicherungsprodukte. Weitere Ausnahmen sind in § 4 VersStG aufgeführt.

Ausgangspunkt der Kalkulation der Versicherungsprämie ist das Risiko, welches vom VN auf das VU übertragen wird. Die Höhe des Risikos wird durch drei Parameter bestimmt:

1. Der wertmäßigen Höhe der zukünftig möglichen Leistungen des VU an den VN, die meist wesentlich durch mögliche Schadenhöhen bestimmt wird,

2. der Wahrscheinlichkeitsverteilung der zuvor genannten, zukünftigen Leistungen (bzw. Schadenhöhen) und

3. dem Zeitraum, innerhalb dessen diese Leistungen fällig werden können.

Ein hohes Risiko würde bspw. dann für das VU vorliegen, wenn innerhalb eines kurzen Zeitraumes mit hoher Wahrscheinlichkeit hohe Leistungen für den VN erbracht werden müssen.

Um diesen drei zuvor genannten Parametern bei der Prämienkalkulation Rechnung zu tragen, wird für den Teil der Versicherungsprämie, welcher eine Kompensation für das übernommene Risiko bieten soll, erstens durch das sog. versicherungs technische Äquivalenzprinzip gefordert, dass der Barwert der erwarteten (zukünftigen) Zahlungen des VN dem Barwert der erwarteten zukünftigen Leistungen des VU entsprechen soll. Durch die Ermittlung von Erwartungswerten werden somit die Wahrscheinlichkeitsverteilung und zukünftig mögliche Leistungen des VU in die Prämienkalkulation einbezogen. Der Zeitraum wird durch die Berechnung der Barwerte und die damit verbundene Diskontierung berücksichtigt. Im einfachen Fall, in dem nur eine Prämienzahlung zum heutigen Zeitpunkt erfolgt, entspricht dieser Teil der Versicherungsprämie, der auf dem versicherungstechnischen Äquivalenzprinzip basiert und der auch als Netto(risiko)prämie bezeichnet wird, somit dem diskontierten Erwartungswert der zukünftigen Leistungen des VU an den VN.

Wie im ersten Abschnitt dieses Kapitels gezeigt wurde, können die tatsächlich eintretenden Schäden bzw. die tatsächlichen Leistungen des VU an die VN – bspw. aufgrund zufälliger Schwankungen – jedoch auch über den zuvor berechneten Erwartungswerten liegen, sodass das VU auch für diesen Fall vorsorgen und zur Risikokompensation zweitens einen sog. Sicherheitszuschlag (auch Risikozuschlag) auf die Prämie erheben muss.

Die Netto(risiko)prämie und der Sicherheitszuschlag ergeben zusammen die (Brutto-)Risikoprämie23, welche das VU für die Risikoübernahme entschädigt. Werden weiterhin die Betriebskosten (d. h. Verwaltungs- und Vertriebskosten) und der Gewinnzuschlag für die Eigentümer in die Kalkulation einbezogen sowie eine eventuell erforderliche Sparprämie und die Versicherungssteuer berücksichtigt, so gelangt man schließlich zur sog. Bruttoprämie, welche alle zuvor genannten Komponenten umfasst. Abbildung 10 visualisiert den Aufbau der Bruttoprämie.


Abb. 10: Der Aufbau der Bruttoprämie

Versicherungsmanagement

Подняться наверх