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Überwachungsmechanismus

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Die Istanbul-Konvention verfügt über einen Überwachungsmechanismus, mit dem die Einhaltung ihrer Bestimmungen geprüft wird. Dieser Überwachungsmechanismus basiert auf zwei Säulen: der Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) und dem Ausschuss der Vertragsstaaten (Committee of the Parties), einem politischen Organ aus offiziellen Vertreterinnen und Vertretern der Vertragsstaaten des Übereinkommens.[17]

GREVIO besteht aus 15 Mitgliedern. Die Aufgabe von GREVIO[18] besteht im Monitoring der Umsetzung der Konvention durch die Vertragsstaaten, dabei kann sie generelle Empfehlungen zur Umsetzung der Konvention verabschieden. Sie prüft die Staatenberichte und kann auch Länderbesuche vorsehen. Der Ausschuss der Vertragsstaaten[19] ist für die Wahl der GREVIO-Mitglieder zuständig. Er kann aufgrund der Berichte und Schlussfolgerungen von GREVIO Empfehlungen an die Vertragsstaaten erlassen.

Die Schweiz gibt GREVIO in Form eines Staatenberichts Auskunft über den Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Nichtregierungsorganisationen (NGO) haben die Mög­lichkeit, Schattenberichte einzureichen. Der erste Staatenbericht der Schweiz ist im Februar 2021 einzureichen.[20] Dieser erste Bericht wird als „Baseline-Report“ bezeichnet und stützt sich auf einem umfangreichen Fragebogen[21] von über 210 Fragen und Unterfragen Auskunft über den aktuellen Stand der Umsetzung geben soll.

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