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Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz Gemeinsames Vorgehen von Bund und Kantonen

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Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist eine Querschnitts- und Verbundaufgabe, die in unterschiedlichen Politikfeldern, auf unterschiedlichen föderalen Ebenen und unter Einbezug der Zivilgesellschaft erfolgt. Neben Bund und Kantonen sind es Fachpersonen aus einem breiten Spektrum von öffentlichen und privaten Stellen, die in der Schweiz mit Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Berührung kommen und in ihrem professionellen Alltag einen Beitrag zur Umsetzung der Konvention leisten – sei es in der Gewaltprävention, der Unterstützung von Gewaltopfern und von gewaltausübenden Personen oder in der Strafverfolgung. Für eine wirksame Umsetzung der Istanbul-Konvention braucht es das Engagement des Bundes, der Kantone und der Zivilgesellschaft.

Auf nationaler Ebene ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) für die Umsetzung und die Berichterstattung an den Europarat zuständig. Das EBG koordiniert auch die Umsetzung der Massnahmen des Bundes. Auf interkantonaler Ebene koordiniert die Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) im Auftrag der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) die Umsetzung der Konvention. Bund und Kantone haben ihre Zusammenarbeit in einem Umsetzungskonzept[22] geklärt, das auch den Einbezug von Nicht­regierungsorganisationen (NGO) vorsieht. Ein gemeinsamer Ausschuss von Bund und Kantonen sichert die laufende Absprache und eine aufeinander abgestimmte Umsetzung in der Schweiz.


Abbildung 2: Koordination der Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz

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