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Massnahmen in Umsetzung der Istanbul-Konvention

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Die Istanbul-Konvention mit ihrem umfassenden Handlungsansatz dient den zuständigen Behörden, Institutionen und Organisationen auf allen föderalen Ebenen als Orientierungsrahmen für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Gewaltprävention, des Opferschutzes und der Strafverfolgung. Der Bund engagiert sich in allen vier Handlungsfeldern der Istanbul-Konvention. Entsprechend seinen Aufgaben und Kompetenzen liegt das Schwergewicht im Handlungsfeld „Umfassendes und koordiniertes Vorgehen“ (integrated policies). Zudem leistet der Bund verschiedene finanzielle Beiträge an Massnahmen von Dritten zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt. In der Übersichtspublikation von November 2018 sind die Aufgaben und Massnahmen der verschiedenen Bundesstellen detailliert aufgeführt.[23]

Auch auf Ebene der Kantone zeigt eine Bestandesaufnahme die Schwerpunkte in der Umsetzung der Istanbul-Konvention auf und den damit zusammenhängenden Handlungsbedarf, darunter die Förderung der Arbeit mit gewaltausübenden Personen, die Erhöhung der Bekanntheit der Opferhilfe oder die Berücksichtigung von familiärer Gewalt in Besuchs- und Sorgerechtsentscheiden.[24]

NGOs, die Unterstützungs- und Schutzangebote im Bereich Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gewährleisten, haben sich im „Netzwerk Istanbul-Konvention“ zusammengeschlossen und die aus ihrer Sicht notwendigen Massnahmen formuliert.[25] Die Koordination und Zusammenarbeit zwischen NGOs und staatlichen Institutionen erfolgt beispielsweise über eine direkte, projektbezogene bilaterale Zusammenarbeit, den Einsitz in Begleitgruppen oder den Beizug als Expertinnen und Experten.[26]

Gewalt gegen Frauen

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