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1 Vorwort
ОглавлениеGewalt gegen Frauen hat vielfältige und meist schwerwiegende Folgen. Entsprechende Straftaten beeinträchtigen nicht nur die betroffenen Opfer, sondern belasten auch deren Angehörige und die Gesellschaft als Ganzes. Gewalt gegen Frauen hat verschiedene Ausprägungen: Sie zeigt sich vor allem in Form von häuslicher Gewalt. Am 1. April 2018 ist das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die sogenannte Istanbul-Konvention – in der Schweiz in Kraft getreten. Dies unterstreicht, dass Gewalt gegen Frauen in keiner Form toleriert werden darf. Die Konvention dient als Orientierungsrahmen für die Intensivierung der Gewaltprävention, des Gewaltschutzes und der Strafverfolgung in der Schweiz.
Anlässlich der Fachtagung Bedrohungsmanagement – Gewalt gegen Frauen wurde interdisziplinär zur Istanbul-Konvention sowie zu einzelnen Umsetzungsmassnahmen informiert und diskutiert. Die entsprechenden Ergebnisse bilden den Inhalt dieses Sammelbandes.
Luzia Siegrist, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachbereich Häusliche Gewalt beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann, befasst sich mit den Inhalten und den Überwachungsmechanismen der Istanbul-Konvention und zeigt auf, wie die Konvention in der Schweiz umgesetzt wird.
Reinhard Brunner, Chef der Präventionsabteilung der Kantonspolizei Zürich, erläutert, welche Rolle die Istanbul-Konvention für die polizeiliche Gewaltprävention spielt und wie sich das Bedrohungsmanagement im Bereich der häuslichen Gewalt in Zürich und auf Bundesebene entwickelt hat.
Claudia Wiederkehr, leitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Limmattal / Albis, befasst sich mit der Stellung und dem Schutz von gewaltbetroffenen Frauen im Strafverfahren und zeigt auf, welche Schwierigkeiten sich im Rechtsalltag stellen.
Rosa Maria Martinez, Oberärztin Leitung Klinische Rechtsmedizin des Instituts für Rechtsmedizin, erläutert die grosse Bedeutung der klinischen Rechtsmedizin für die strafrechtlicher Verfolgung von häuslicher Gewalt und Sexualdelikten gegen Frauen sowie die sich dabei stellenden Probleme.
Regina Carstensen, eine auf Opfervertretung spezialisierte Anwältin, legt dar, welche grosse Bedeutung die Zusammenarbeit von Rechtsvertretern und Beratungsstellen bei der Betreuung von Opfern häuslicher Gewalt hat. Anhand konkreter Beispiele zeigt sie auf, welche Schwierigkeiten sich im Verfahren stellen können und wo aus Sicht der Opfer noch Verbesserungsbedarf besteht.
Rahel Ott, Co-Leiterin der Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt, Kantonspolizei Zürich, und Christian Schwarzenegger, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität Zürich, präsentieren die Ergebnisse des in Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei Zürich, der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und dem Kriminologischen Institut der Universität Zürich entstandenen Forschungsprojekts «Polizeiliche und strafrechtliche Massnahmen gegen häusliche Gewalt – Praxis- und Wirkungsevaluation».
Irina Ruf gilt unser herzlicher Dank für die Organisation und das gute Gelingen der Tagung. Gerne möchten wir an dieser Stelle auch Vivian Stein, Noura Mourad und Sue Osterwalder für die Veröffentlichung und Gestaltung dieses Tagungsbandes danken.
Zürich, im Februar 2021
Christian Schwarzenegger/Reinhard Brunner