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Ausgangslage
ОглавлениеGewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind auch in der Schweiz ein weit verbreitetes gesellschaftliches Problem. Die Polizei rückt schweizweit mehrmals pro Tag deswegen aus, so beispielsweise dreizehnmal täglich im Kanton Zürich.[1] Im Jahr 2018 wurden 18’522 Straftaten polizeilich registriert, die dem Bereich der häuslichen Gewalt zugerechnet werden konnten; das sind 38% der für den häuslichen Bereich relevanten Straftaten. 73% der geschädigten Personen waren Frauen, 76% der beschuldigten Personen waren Männer. 49% der aufgeklärten vollendeten Tötungsdelikte ereigneten sich 2018 im häuslichen Bereich, ebenso 42% der Vergewaltigungen und 48% der Tätlichkeiten. Für 27 Menschen endete die häusliche Gewalt tödlich.[2] Häusliche Gewalt kostet die Schweiz vorsichtig geschätzt mindestens 164 Mio. Franken pro Jahr, alleine die Kosten für Polizei und Justiz belaufen sich auf rund 49 Mio. Franken jährlich.[3]
Angesichts dieses Ausmasses und der einschneidenden individuellen und gesellschaftlichen Folgen ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt[4] auch für die Schweiz von grosser Relevanz. Das Abkommen wurde am 11. Mai 2011 vom Ministerkomitee des Europarats in Istanbul zur Unterzeichnung aufgelegt; es wird daher auch als Istanbul-Konvention bezeichnet.
Die Schweiz unterzeichnete das Übereinkommen am 11. September 2013, am 1. April 2018 trat es in Kraft. Aktuell haben alle Europaratsmitgliedstaaten mit Ausnahme von Aserbaidschan und Russland die Istanbul-Konvention unterzeichnet oder bereits ratifiziert. Als erste internationale Organisation hat die EU das Übereinkommen am 13. Juni 2017 unterzeichnet.[5]