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2.2.2 Bestimmung der ständigen Zeugen für die Katholischen Briefe

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Die Textkonstitution der Katholischen Briefe in der ECM erfolgte mithilfe der Kohärenzbasierten Genealogischen Methode (im Folgenden „Kohärenzmethode‟).2 Ein zentraler Begriff dieser Methode ist „potenzieller Vorfahr‟. Von zwei Textzeugen gilt der als potenzieller Vorfahr, der häufiger eine Variante bezeugt, aus der die Variante des anderen abgeleitet werden kann. Manche Zeugen haben viele, andere haben wenige oder nur einen einzigen potenziellen Vorfahren. Mithilfe der Übereinstimmungswerte zwischen den verglichenen Textzeugen können die jeweiligen potenziellen Vorfahren in eine Rangfolge entsprechend ihrem Verwandtschaftsgrad gebracht werden. Die Methode erlaubt es, auch den rekonstruierten Ausgangstext A wie einen Handschriftentext in entsprechende Vergleiche einzubeziehen, sodass wir angeben können, bei welchen Handschriften der Text den Ausgangstext A als höchstrangigen potenziellen Vorfahren hat. Dies trifft, abgesehen von einer Reihe stärker fragmentierter Papyri und Majuskeln, auf die folgenden 18 Handschriften zu:

ℵ, A, B, C, P, Ψ, 048, 5, 81, 436, 442, 1175, 1243, 1735, 1739, 1852, 2344, 2492.

Der Text dieser Handschriften ist also mit A näher verwandt als mit dem irgendeiner anderen Handschrift. Auch 468, ein wichtiger Zeuge des byzantinischen Textes aus dem 13. Jahrhundert, gehört in diese Kategorie. Da aber der byzantinische Text ohnehin bestens repräsentiert ist, haben wir anstelle der 468 die textlich mit dieser eng verwandte Handschrift 307 aus dem 10. Jahrhundert ausgewählt, weil sie einen frühen, vom Hauptstrom abzweigenden Überlieferungsstrang der byzantinischen Tradition repräsentiert.

88 und 1881 haben nur jeweils in einer Schrift A als nächstverwandten potenziellen Vorfahren, 88 im Judasbrief, 1881 im 1. Johannesbrief. Entsprechend werden sie nur in diesen Schriften zitiert.

33 wird weiterhin als ständiger Zeuge geführt, allerdings nicht wegen ihrer Bedeutung für die Textkonstitution, sondern wegen ihrer interessanten Sonderlesarten.

1448 und 1611 repräsentieren die bekannte Handschriftengruppe, die den Vorlagetext der Übersetzung des Thomas von Harqel aus dem Jahre 616 bezeugt.

Mit 642 schließlich wurde eine Minuskel aus dem 14. Jahrhundert unter die ständigen Zeugen aufgenommen, die eine Gruppe von Zeugen des spätbyzantinischen Textes mit einigen Besonderheiten vertritt. In der ECM werden folgende Angehörige dieser Gruppe zitiert: 218, 808, 1127, 1359, 1563, 1718, 2374.

Außerdem wurden alle Papyri mit Text aus den Katholischen Briefen einbezogen.

Jak 20, 23, 54, 74, 100
1Pt 72, 74, 81, 125
2Pt 72, 74
1Jh 9, 74
2Jh 74
3Jh 74
Jd 72, 74, 78

Der byzantinische Text wird wie in der ECM mit dem Sigel „Byz‟ bezeichnet, sodass im Apparat zu den Katholischen Briefen das Sigel  entfällt. In der ECM ist „Byz‟ durch jeweils sieben Handschriften repräsentiert, die den byzantinischen Text in reinen Formen enthalten. Die Auswahl dieser Repräsentanten wurde für den jeweils edierten Bereich optimiert, wechselt also von Brief zu Brief.3 Wo diese Repräsentanten auf eine Spaltung der byzantinischen Überlieferung hinweisen, werden die entsprechenden Überlieferungsstränge mit „Byzpt‟ bezeichnet.4

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