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III. DER KRITISCHE APPARAT 1. Aufbau und Sigla
ОглавлениеEine Handausgabe wie der Nestle-Aland kann nicht die Textgeschichte des griechischen Neuen Testaments umfassend dokumentieren und alle überlieferungsgeschichtlich wichtigen Zeugen mit ihren vollständigen Lesarten verzeichnen. Dies kann nur die Editio Critica Maior leisten, die dort, wo sie schon vorliegt, diese Aufgabe übernimmt und damit die Handausgaben ergänzt und entlastet. Die vorliegende Ausgabe will dem Benutzer vor allem die Grundlage für ein Studium des Textes und der für die Textkonstitution wichtigen Varianten an die Hand geben. Darüber hinaus dokumentiert der Apparat eine Fülle von Lesarten, die für die Textkonstitution nur mittelbar von Bedeutung sind, aber nicht selten ein textliches Problem erst bewusst machen; außerdem zeigen auch die weniger wichtigen Varianten, mit welchen Gründen und Motiven für die Variantenbildung überhaupt zu rechnen ist.
Daher sind grundsätzlich zwei Arten der Verzeichnung von Zeugen zu unterscheiden:
Mit positivem Apparat werden alle wesentlichen Varianten zitiert, also diejenigen, die für die Konstitution des Textes besonders wichtig sind; d.h.: Hier wird die Bezeugung pro et contra geboten. Dabei erscheint stets als letzte Notierung die Bezeugung für den Text (= txt) dieser Ausgabe.
Mit negativem Apparat werden Varianten von vornehmlich textgeschichtlichem oder texterschließendem Interesse zitiert; d.h.: Hier wird nur die Bezeugung contra textum geboten.
Von den Katholischen Briefen abgesehen bleibt die Auswahl ständiger Zeugen gegenüber der 27. Auflage im wesentlichen gleich.5 Ob ein Zeuge dieser Kategorie eine der zitierten Varianten bezeugt, lässt sich nun mit einem Blick feststellen, da nicht mehr zwischen ständigen Zeugen erster und zweiter Ordnung unterschieden wird. Bei der Revision des Apparats war ein leitender Gesichtspunkt, die Überlieferung dieser Zeugen so klar und übersichtlich wie möglich darzustellen. Daher wurden ihre Varianten so weit möglich ausgeschrieben und ohne Einbettung von Subvarianten geboten. Auf die Verzeichnung griechischer Handschriften, die nicht zu den ständig zitierten gehören, wurde verzichtet, sofern sie nicht textgeschichtlich interessante Sonderlesarten beitragen.
Eine Handschrift kann natürlich nur zitiert werden, wenn sie lesbaren Text hat. In der Handschriftenliste (Appendix I) werden größere Lücken im Text ständiger Zeugen angegeben. Bei Fragmenten wird der Inhalt positiv verzeichnet.6
Eine Auflistung sämtlicher ständiger Zeugen s. S. 18*ff..