Читать книгу Entwicklungslinien des Dolmetschens im soziokulturellen Kontext - Группа авторов - Страница 34
3.2 GerichtDolmetschenbei Gericht und Behörden
ОглавлениеIn Einwanderungsländern wie den USA, Australien und Großbritannien ist das audio- und videobasierte Dolmetschen in Behörden und Gerichten zu einem großen Teil etabliert. Als Folge des hohen Mobilitätsgrades innerhalb der Europäischen Union sehen sich die Gerichte mit einer ständig wachsenden Zahl mehrsprachiger Verfahren konfrontiert, die Anhörungen erfordern (vgl. van der Vlis 2012:15). Die Richtlinie 2010/64 EU des Europäischen Parlamentes und des Rates über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren ermöglicht den Einsatz von internet-, audio- und videobasierten Kommunikationstechnologien in europäischen Gerichten, solange die Unmittelbarkeit des Verfahrens gewährleistet ist. Anders als beim Dolmetschen in medizinischen Settings ist in strafrechtlichen Verfahren die für die Betroffenen kostenfreie Bereitstellung von Dolmetscher:innen gesetzlich vorgesehen (vgl. Kadrić 2019:26).
Beim videovermittelten DolmetschenVideodolmetschen (engl. video-mediated interpreting) werden über die synchrone Übermittlung von Ton und BildFerndolmetschenRealisierungsbedingungen sowohl auditive als auch visuelle Daten der Gesprächssituation übertragen. Je nach Standort der DolmetscherIn beim Dialogdolmetschen wird daher zwischen Videokonferenzdolmetschen (engl. videoconference interpreting) und Videodolmetschen (engl. remote interpreting via video link) unterschieden (vgl. Braun & Taylor 2012:32f.). Im Rahmen der Videokonferenzschaltung im Gerichtswesen befinden sich zumindest eine Gesprächsbeteiligte bzw. ein Gesprächsbeteiligter und der/die DolmetscherIn an einem gemeinsamen Standort, z.B. im Gerichtssaal oder in der Justizanstalt, während sich mindestens eine weitere Gesprächsbeteiligte bzw. ein Gesprächsbeteiligter an einem zweiten Standort befindet.
Ursprünglich wurde der Einsatz von Videokonferenzschaltungen zum Schutz von gefährdeten Opfern eingesetzt, um eine Konfrontation im Gericht zu vermeiden. Der Einsatz von Fernkommunikation schafft neue Möglichkeiten, z.B. können potenzielle Fluchtgefahren und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Überstellung von Gefangenen minimiert werden (vgl. van der Vlis 2012:12). Insgesamt hat sich der Zugang zur Justiz durch den TechnikeinsatzTechnologieEinsatz in Form von Gerichtssaaltechnologie, Videokonferenzanlagen und des elektronischen Rechtsverkehrs (elektronischer Akt) gewandelt. Diese technischen Maßnahmen ermöglichen eine Effizienzsteigerung in Gerichtsverfahren bei gleichzeitiger Kosten- und Zeitersparnis (vgl. Koulu 2018:6).
In Deutschland und Österreich sind GerichteDolmetschenbei Gericht mit Videokonferenzanlagen ausgestattet, um die Zuschaltung von Zeug:innen, Sachverständigen oder Angeklagten aus einer anderen Justizanstalt, Stadt oder einem anderen Land in den Gerichtssaal zu ermöglichen. Bis März 2011 wurden in allen österreichischen Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizanstalten Videokonferenzeinrichtungen für länderübergreifende und nationale Verfahren eingerichtet. Seit ihrer Einführung steigt die Zahl der VideokonferenzschaltungenFerndolmetschenVideokonferenzdolmetschen in Österreich kontinuierlich. Während im Jahr 2008 gerade einmal 47 länderübergreifende und 166 inländische Zuschaltungen vermerkt wurden, waren es im Jahr 2019 bereits 501 länderübergreifende und 4016 inländische Zuschaltungen. Da keine Dokumentation zu den Dolmetscheinsätzen im Rahmen der Videokonferenzschaltungen vorhanden ist, wird der Anteil mit Dolmetscher:innen auf 10–20 % aller Videokonferenzen geschätzt (vgl. Havelka 2018b: 41). Das Videodolmetschen wird hingegen überwiegend in Justizanstalten eingesetzt.
Eine Online-Umfrage (vgl. Havelka 2019a) zum Einsatz österreichischer Gerichtsdolmetscher:innen in Videokonferenzdolmetschungen (n=199) ergab, dass Schwierigkeiten in Bezug auf technische, organisatorische und psychosoziale Aspekte bestehenFerndolmetschenRealisierungsbedingungen (vgl. Johannsen 2002:200). Belastungen durch das videovermittelte Dolmetschen wurden mehrheitlich mit technischen Aspekten wie Akustik und mangelnder Tonqualität verbunden. Weitere Belastungen sind auf soziopsychologische Aspekte aufgrund des fehlenden persönlichen Kontakts zurückzuführen. Der Einsatz erfolgt überwiegend im Rahmen der internationalen Strafrechtverfolgung sowie in strafrechtlichen Verhandlungen bei Haftprüfungen, Verhängung der Untersuchungshaft sowie bei Anhörungen zu bedingten Entlassungen, aber auch während kontradiktorischer Vernehmungen. Auch wenn die videovermittelte Dolmetschung viele Erschwernisse und Belastungen mit sich bringt, überwog insgesamt eine positive Haltung gegenüber der technikgestützten Dolmetschung. Die kleine Stichprobe ist nicht repräsentativ, trotzdem ist aufgrund der Ergebnisse dieser Untersuchung die hohe Anpassungsfähigkeit von Dolmetscher:innen zu erkennen (Havelka 2019a).
Die Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 wDolmetschbedarfpandemiebedingturden im DACH-Raum Anfang März 2020 in nur wenigen Wochen eingeführt. Gerichtsverhandlungen wurden auf ein Minimum reduziert und nur noch für Haft- und unaufschiebbare Verhandlungen zugelassen. Vor diesem Hintergrund kann videovermitteltes Dolmetschen Gerichtsverfahren und damit auch den Zugang zum Recht nicht nur unterstützen, sondern überhaupt erst ermöglichen.