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3.2 Wie weit bestimmt der Gesetzgeber die Digitalstrategie eines Krankenhauses?
ОглавлениеDer Anschluss an die ePA ist gesetzlich verankert. Einrichtungen müssen dies schon allein deshalb realisieren, um Strafen zu umgehen. Das im Jahr 2020 verabschiedete KHZG (Krankenhauszukunftsgesetz) enthält darüber hinaus diverse Punkte, die auf der einen Seite mit förderungsfähig sind, andererseits aber auch mit Abschlägen versehen sind, wenn sie binnen 5 Jahren nicht umgesetzt werden. Es erscheint also mehr als sinnvoll, die Gesamtstrategie des eigenen Hauses vor diesem Hintergrund erneut zu betrachten.
Das KHZG stellt innerhalb der nächsten Jahre bundesweit in Summe 4,3 Mrd. Euro allein für die Digitalisierung der Krankenhäuser zur Verfügung. Es besteht aus Kernthemen, die sich dadurch auszeichnen, dass sie bis Ende 2024 ungesetzt sein müssen. Geschieht das nicht, dann sind Abschläge von bis zu 2% auf jede Patientenrechnung möglich. Diese Themen sollten also unbedingt ein wesentlicher Teil der Strategie sein – falls sie nicht ohnehin schon in Ihrer Einrichtung in Umsetzung sind. Es handelt sich um die Förderthemen 2–6 des § 19 KHZG: digitale Patientenportale, elektronische (sprachbasierte) medizinische Dokumentation, automatisierte Entscheidungsunterstützung, digitales Medikationsmanagement und elektronisches Leistungsmanagement.