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1.4 Die Vermessung des Digitalisierungsgrads

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Der KHZF bietet durch die Breite an möglichen Förderthemen und die zu erwartende hohe Beteiligung von Kliniken die einmalige Chance, in Deutschland ein flächendeckendes Instrument zur Messung des Digitalisierungsgrades und der digitalen Reife zu etablieren. Insofern besteht eine weitere Besonderheit gegenüber dem bisherigen KHSF darin, dass eine breiter angelegte gesetzlich verankerte Begleitevaluation des KHZF (§ 14b KHG) unter Mitwirkung eines jeden geförderten Krankenhauses erfolgt. Das Vorhaben dient dem Zweck, ein digitales Reifegradmodell zu entwickeln, welches Kriterien bestehender und anerkannter Reifegradmodelle aufgreift und damit den Digitalisierungsgrad der deutschen Krankenhauslandschaft misst. Den Krankenhäusern wird im Rahmen des Forschungsvorhabens ein Tool für eine strukturierte Selbsteinschätzung zur Verfügung gestellt. Mittels des Modells soll der Reifegrad der Digitalisierung der Krankenhäuser auf aggregierter Ebene festgestellt sowie eine Evaluation der Wirkung des Krankenhauszukunftsfonds erreicht werden.


Das Modell wird sich hierbei im Spannungsfeld aus Aussagekraft, niedrigschwelliger Umsetzbarkeit und internationaler Vergleichbarkeit bewegen. Dabei soll es nicht nur den zuvor beschriebenen übergeordneten Zielen dienen, sondern Krankenhäusern auch die Möglichkeit der Orientierung und des Vergleichs mit anderen Kliniken bieten – ohne dass eine Veröffentlichung der Ergebnisse auf Einzelebene erfolgt.

Besonders relevant in diesem Zusammenhang ist, dass trotz der Besonderheiten des deutschen Gesundheitswesens ein Modell geschaffen werden soll, welches internationale Vergleiche ermöglicht. Auch wenn Deutschlands Gesundheitswesen weitläufig den Ruf als eines der besten weltweit genießt, gilt es durch die zunehmende paneuropäische Digitalisierung des Gesundheitswesens (z.B. europäischer Gesundheitsdatenraum), auch in Bezug auf Reifegradmodelle Interoperabilität herzustellen.

Die Begleitevaluation ist als Längsschnittanalyse angelegt und wird zu den Stichtagen 30. Juni 2021 und 30. Juni 2023 durchgeführt. Erste Ergebnisse werden im 4. Quartal 2021 erwartet. Für die Datenerhebung zum zweiten Stichtag werden Reifegradmodell und Erhebungsinstrument entsprechend den Erfahrungen und Erkenntnissen der ersten Erhebung überarbeitet, weiterentwickelt und angepasst werden. Hierbei wird auch den grundsätzlichen Fortschritten der Digitalisierung des Gesundheitswesens Rechnung getragen, um eine Verwendung des Modells über die Projektlaufzeit hinaus grundsätzlich zu ermöglichen.

Digitalisierung im Krankenhaus

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