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1.2 Fit für die zweite Hälfte der Dekade: Die Ziele des KHZF

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Wie bereits beschrieben, ist das Zukunftsprogramm Krankenhäuser eine der Kernmaßnahmen im Bereich Gesundheit des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 3. Juni 2020. Neben der konjunkturellen Stärkung und Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie soll Deutschland mit einem umfangreichen Zukunftsprogramm gestärkt aus der aktuellen Krise hervorgehen. Im Rahmen des Beschlusses sind die wesentlichen Eckpunkte und Ziele skizziert, die die Grundlage des KHZF bilden. Dass hierbei ein besonderer Fokus auf Maßnahmen zur Stärkung der Digitalisierung liegt, ist in Anbetracht der eingangs beschriebenen Ausgangssituation folgerichtig.


Digitalisierungsmaßnahmen stehen und fallen mit der Akzeptanz derjenigen, für die sie gemacht sind.

Diese eigentlich banale Feststellung kann vermutlich jeder bestätigen, der schon einmal eine Smartphone-App installiert, sie nicht auf Anhieb verstanden und dann nie wieder angesehen hat. Im privaten Kontext mag diese Möglichkeit bestehen, im beruflichen Kontext für im Gesundheitswesen Beschäftigte gilt dies nicht. IT-Produkte im Gesundheitswesen sind hoch spezialisiert, häufig teuer und in der jeweiligen Einrichtung in der Regel verpflichtend anzuwenden. Umso wichtiger ist daher, dass die Perspektive der Nutzer:innen von Beginn an und durchgehend berücksichtigt wird.

Akzeptanz geht damit einher, den Nutzen von technischer Unterstützung herauszustellen und gleichzeitig erlebbar zu machen. Dies gilt für Angestellte im Gesundheitswesen wie für Versicherte oder Patient: innen. Im KHZF steht die Patientenorientierung entlang des gesamten Behandlungspfades daher im Kern der Digitalisierungsmaßnahmen sei es in der Notfallversorgung, der elektiven Aufnahme, der eigentlichen Behandlung oder der Entlassung.

Entscheidend für die Akzeptanz von Anwendungen ist hierbei zudem, dass Daten interoperabel – also ohne doppelte Eingaben – zwischen den verschiedenen digitalen Diensten ausgetauscht und weiterverarbeitet werden können. Datenaustauschprozesse sind nur so gut wie das schwächste Glied in der Verarbeitungskette. Wenn es an einem Punkt zu Medienbrüchen oder Informationsverlusten kommt, kann dies in späteren Prozessschritten nicht korrigiert werden. Insofern eröffnet das Zukunftsprogramm Krankenhäuser mittels der Umsetzung von Förderprojekten Spielraum, nachhaltig die Binnendigitalisierung der Kliniken zu stärken und die internen Prozesse fit für die zweite Hälfte des Jahrzehnts zu machen.


Neben Akzeptanz ist Vertrauen ein wesentlicher Erfolgsfaktor zur erfolgreichen Implementierung neuer technischer Lösungen.

IT-Sicherheitsvorfälle in den vergangenen Jahren (z.B. 2016 Lukaskrankenhaus in Neuss, 2019 Krankenhäuser Rheinland-Pfalz und Saarland, 2020 Universitätsklinik in Düsseldorf) haben gezeigt: Mit zunehmender Digitalisierung muss auch vermehrt in IT-Sicherheit investiert werden. Eine der wesentlichen übergeordneten Anforderungen des KHZF an Förderprojekte ist daher, IT-Sicherheitsmaßnahmen in jedem Projekt ausdrücklich mit zu berücksichtigen. Hierfür sind mindestens 15% der beantragten Förderung für entsprechende Maßnahmen einzusetzen und nachzuweisen.

Neben diesen für alle Digitalisierungsprojekte geltenden Anforderungen besteht zudem die Möglichkeit, dezidiert Maßnahmen mit dem ausschließlichen Ziel, die IT-Sicherheit zu stärken, fördern zu lassen. Durch die feste Ausgabenquotierung von Sicherheitsmaßnahmen soll sichergestellt werden, dass die neuen Digitaldienste konsequent in der IT-(Sicherheits-)Strategie der jeweiligen Klinik nach dem Paradigma „Security by Design“ verankert werden – und dies nicht nur bei sogenannten KRITIS-Häusern.

Digitalisierung im Krankenhaus

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