Читать книгу Naturphilosophie - Группа авторов - Страница 30

Оглавление

[Zum Inhalt]

|42|I.4 Natur und Recht

Michael Städtler

Der verbreiteten Auffassung zufolge gibt es Begründungen von Recht aus der Natur seit der Antike (Welzel 1951; Ilting 1978). Im Allgemeinen wird darunter Folgendes verstanden: „Naturrecht ist die Gesamtheit der der Natur innewohnenden, zeitlos gültigen, vernunftnotwendigen und vom Menschen nicht geschaffenen Rechtssätze“ (Köbler 1997: 392f.). Was allerdings in den verschiedenen Epochen konkret darunter verstanden wurde, variiert erheblich (Tierney 1997: 1ff.), abhängig von Veränderungen im Naturbegriff und im Rechtsbegriff (Wolf 1984). Deshalb empfiehlt es sich, vom systematischen Verhältnis dieser Begriffe auszugehen und es in den verschiedenen Kontexten zu untersuchen.

Naturphilosophie

Подняться наверх