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6. Zusammenfassung

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Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entwicklung des Verhältnisses von Natur und Recht die Geschichte einer kontinuierlichen Abtrennungsbewegung ist. Am Anfang steht die Unmittelbarkeit der Einbindung menschlichen Seins in Naturzusammenhänge, die durch Reflexion und Bearbeitung der Natur sukzessive begrifflich vermittelt wird. Menschliche Ordnungen werden von Naturordnungen unterschieden. Dadurch wird die Möglichkeit vernünftiger Gestaltung gesellschaftlichen Lebens freilich ebenso eröffnet wie die Möglichkeit beliebiger Rechtssetzung (→ IV.5).

Naturphilosophie

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