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Jakob Andreae
(1528–1590) 1. Leben

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Jakob Andreae wurde am 25. März 1528 in Waiblingen geboren. Mit der Unterstützung des Rates seiner Heimatstadt gelang ihm, wenn auch unter anfänglichen Schwierigkeiten, die Aufnahme in das herzogliche Stipendium in Tübingen. Am 1. Juni 1541 wurde er hier immatrikuliert. Den Grad eines Baccalaureus erlangte er 1543, den eines Magister Artium 1545. Im folgenden Jahr ging er als Diaconus an die Stuttgarter Liebfrauenkirche und heiratete Anna Entringer aus Tübingen. Mit dem Interim und seiner unter dem Druck der nahen habsburgischen Truppen vergleichsweise strikten Durchführung in Württemberg erfuhr seine Laufbahn einen Einschnitt: Er blieb zunächst während der Belagerung als einziger Geistlicher in Stuttgart, musste die Stadt aber nach Verhängung des Interims über sie 1548 verlassen und ging wieder nach Tübingen, wo er als catechista an der Stiftskirche St. Georg tätig war – dies war die übliche Begrifflichkeit, um tatsächliche pfarramtliche Tätigkeit lutherischer Geistlicher zu kaschieren; später wurde er Diakon. Erst nach dem Passauer Vertrag vom 2. August 1552 stellten sich wieder Bedingungen ein, unter denen Andreae akademische und kirchliche Fortschritte machen konnte. 1553 wurde er zum Doktor der Theologie promoviert und auf die Superintendentur in Göppingen berufen, noch im selben Jahr verbunden mit dem Titel eines Generalsuperintendenten.

Von hier aus war er in zahlreichen Missionen in anderen Territorien unterwegs und trieb die Ausbreitung der Reformation voran. So führte er gemeinsam mit Georg Karg und Bartholomäus Wolffhart 1555 die Reformation in der Grafschaft Oettingen ein, 1556 war er im selben Sinne in der Grafschaft Helfenstein und der Markgrafschaft Baden tätig, 1558 in Rothenburg o. d. Tauber.

Wichtiger noch wurde aber sein diplomatisches Bemühen um die Einheit des entstehenden Luthertums. Die Interimserfahrungen hatten ihn zu einem schroffen |25|Gegner der katholischen Kirche gemacht, nun musste er als Notar auf dem Wormser Kolloquium 1557 die tiefe Zerstrittenheit des Luthertums erfahren, die sich vor allem in den Konflikten zwischen ernestinischen und albertinischen Theologen in beiden Sachsen zeigte. Hieraus entstand seine eigentliche Lebensaufgabe, der er ab 1562 aus einer universitären Position heraus nachgehen konnte. Er wurde als Nachfolger von Jacob Beurlin Professor der Theologischen Fakultät in Tübingen und Propst an der Stiftskirche St. Georg sowie Kanzler der Universität. An verschiedenen Stellen setzte er sich nun abgrenzend und integrierend dafür ein, dass das Luthertum seine Identität entwickeln konnte. Nach außen galt es hierfür, die Auseinandersetzung mit der katholischen Kirche fortzuführen. Hinzu kamen die Bemühungen, das Luthertum eigenständig gegenüber calvinistischen Neigungen zu profilieren. Dem diente u.a. Andreaes Engagement im Streit zwischen Johannes Marbach und Girolamo Zanchi in Straßburg 1563, vor allem aber seine Beteiligung am Maulbronner Gespräch 1564, das kurze Zeit nach Entstehung des Heidelberger Katechismus die Unterschiede zwischen lutherischer und calvinistischer Abendmahlsauffassung unterstrich und dabei insbesondere die sog. Ubiquitätslehre von Johannes Brenz zum Maßstab lutherischen Denkens machte. Noch 1586 hat er in Mömpelgard (Montbéliard) in einem Religionsgespräch mit Theodor Beza die lutherische Lehre gegen den nun stärker formierten Calvinismus verteidigt.

Bedeutsamer aber wurde seine integrative Tätigkeit, die auch durch seine zahlreichen territorienübergreifenden Kontakte ermöglicht wurde, welche ihm seine Landesherren großzügig ermöglichten. So wurde er 1563 nach Braunschweig berufen, um dort bei der Einführung der Reformation behilflich zu sein. Hier fand er in Martin Chemnitz einen wichtigen Arbeitsgefährten, der in den folgenden Jahrzehnten mit ihm zusammen zum Motor der lutherischen Einigungspolitik werden sollte. Den Auftakt für den Prozess, der schließlich 1577 in die lutherische Konkordienformel münden sollte, bildeten Andreaes Sechs Christlicher Predig von den Spaltungen, Tübingen 1573, in denen er das Programm einer möglichen innerlutherischen Einigung aufmachte. Diese Überlegungen entwickelte er im März 1574 zu der aus elf Punkten bestehenden Schwäbischen Konkordie weiter, wobei er sich ins Benehmen mit der Tübinger Theologischen Fakultät und dem Stuttgarter Konsistorium setzte. Den Text sandte er dann am 22. März 1574 an Fürst Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel und am folgenden Tag an Chemnitz. In Braunschweig sorgten neben einigen Passagen zum freien Willen insbesondere die Abendmahlspartien für Irritationen, da sich in ihnen sehr deutlich die spezifisch württembergische, von Brenz geprägte Abendmahlstheologie niederschlug, die so nicht allgemeine Akzeptanz fand. Daher wurde der Text noch im selben Jahr zur Schwäbisch-Sächsischen Konkordie weiterbearbeitet – ein Name, der etwas missverständlich ist, da sich der sächsische Anteil vor allem auf niedersächsisches Gebiet |26|bezieht. In einem nächsten Schritt trat nun aber das Kurfürstentum Sachsen hinzu, das sich im Jahre 1574 des vermeintlichen Kryptocalvinismus entledigt und damit dem melanchthonischen Erbe, jedenfalls einer bestimmten Gestalt, eine Absage erteilt hatte. Nun galten die württembergischen Theologen als besonders geeignete Ressource für die Neuformierung des Luthertums. Nachdem die Maulbronner Formel vom 19. Januar 1576, die die Anliegen der Schwäbischen Konkordie mit möglichst geringem Rekurs auf Melanchthon aufnahm, noch von Lukas Osiander d. Ä. und Balthasar Bidembach ausgearbeitet worden war, wurde dann vor allem Jakob Andreae zu einer Schlüsselfigur, um einerseits die kursächsische Kirche zu stabilisieren, andererseits und damit verbunden aber die führenden Territorien des Luthertums einer Einigung zuzuführen. Schon im Frühjahr 1576 kam er nach Sachsen und war maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, die zur Abfassung des Torgischen Buchs führten, das die Schwäbisch-Sächsische Konkordie und die Maulbronner Formel zu einem neuerlichen Einigungstext weiterführte und auf einer in Torgau vom 28. Mai – 7. Juni 1576 tagenden Versammlung beschlossen wurde. Am 23. Oktober desselben Jahres trat er auch offiziell in sächsische Dienste und wurde mit der Aufsicht über die Bildungseinrichtungen des Landes beauftragt. „Insbesondere hatte der strenggläubige Lutheraner auf die Einhaltung der ‚reine[n] Lahr‘ im Sinne der Torgauer Beschlüsse zu achten und […] für die Abwehr jeglicher calvinistischer Tendenzen zu sorgen“ (Ludwig, Philippismus, 166f.). Dieser Aufgabe ging er vor allem durch Visitationen sowie durch das eigene Vorbild als Prediger nach. Der Sicherung der Lehre diente aber auch die Erstellung einer Kurzform des Torgischen Buches, welche als Epitome zu einem Grundbestandteil der Konkordienformel von 1577 wurde, durch die weite Teile des Luthertums eine, wenn auch weiter strittige, Einheit erzielten. Allerdings erfolgte die Durchsetzung lutherischer Normen nach württembergischem Muster nicht konfliktfrei, und schließlich verlor Andreae auch die Gnade von Kurfürst August I., so dass er im Dezember 1580 aus sächsischen Diensten entlassen wurde und wieder voll in seine Tübinger Ämter eintrat, in denen er sich insbesondere um die Aufrechterhaltung der Orthodoxie an der gesamten Universität und die weitreichende Durchsetzung der konkordistischen Linie bemühte. Insbesondere mit dem Straßburger Johann Sturm lieferte er sich aufgrund von dessen Kritik an der Konkordienformel 1580/1581 eine harsche Fehde. Am 7. Januar 1590 ist er in Tübingen gestorben.

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