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2. Werk
ОглавлениеJohannes Brenz hat, beginnend mit seinem umfangreichen Johanneskommentar von 1527 (In D. Iohannis Evangelion Exegesis, Hagenau 1527; Bibliographia Brentiana Nr. 22), ein immenses, auch aufgrund der mangelhaften Editionslage für die Forschung noch wenig erschlossenes Werk der Bibelauslegung vorgelegt, das nahezu das gesamte biblische Corpus umfasst. Brenz wurde so „neben Luther und in gewisser Beziehung noch umfangreicher als dieser der fruchtbarste und praktischste Bibeltheologe des Reformationszeitalters“ (Hermelink, Johannes Brenz, 6). Als solchen hat ihn auch der Wittenberger Reformator selbst in seiner Vorrede auf Brenz’ Amoskommentar 1530 gewürdigt (WA 30,2, 649–651; vgl. WA.TR 2, 383 [Nr. 2261a]).
In einzelnen Stellen der Kommentare – etwa in der Auslegung von Joh 6,63 – zeigen sich auch die charakteristischen theologischen Interessen, die Johannes Brenz verfolgte und die sich vor allem auf die Rechtfertigungs- und Abendmahlslehre konzentrierten: Schon das erwähnte Syngramma Suevicum von 1525 zeigt ihn von Anfang an als engagierten Verfechter der leiblichen Präsenz Christi unter den Abendmahlselementen. Diese hielt er als entscheidendes Unterscheidungsmerkmal gegenüber oberdeutschen Deutungsmodellen aufrecht, grenzte sich aber zugleich in der Confessio Virtembergica auch deutlich von der Transsubstantiationslehre |56|ab, der er darin zwar nicht die theologische Möglichkeit, wohl aber die dogmatische Notwendigkeit bestritt. In den Folgejahren entwickelte er in Anknüpfung an Luther das christologische Stützargument für die Möglichkeit der leiblichen Realpräsenz weiter, wonach die „Idiomenkommunikation“, die Übertragung der Eigenschaften im Zusammenhang der beiden Naturen und der gesamten Person Christi, es ermöglichte, dass die genuin der göttlichen Natur zuzuordnende Eigenschaft, allgegenwärtig (ubique) zu sein, aufgrund der Einigung in Christus auch der menschlichen Natur, der der Leib zugehört, zukomme. Diese Auffassung, die in der Dogmengeschichte als „Ubiquitätslehre“ bezeichnet wird, fasste das Stuttgarter Bekenntnis von 1559 in die Worte:
„Derhalben, so halten unnd glauben wir nicht, das die Menschlich Natur in Christo durch diese Himmelfahrt außgedenet oder seine Glider auff ein grobe Fleischliche weiß ausgespannen, sonder wir erkla[e]ren hiemit die Majestet unnd Herrlicheit des Menschen Christi, wo[e]lcher, zu[e] der Gerechten Gottes gesetzt, nicht allein mit seiner Gottheit alles erfüllet, sonder auch der Mensch Christus erfüllet alles auff ein Himmelische weiß, wo[e]lche der vernunfft des Menschen unerforschlich ist“ (EKO 16, 421).
Letztlich stellte diese Lehre die systematische Zusammenführung der christologischen und sakramententheologischen Aspekte von Luthers Abendmahlslehre dar und grenzte diese klar gegen andere Auffassungen ab. Ausführlich entfaltet hat Johannes Brenz sie vor allem in den Schriften De personali unione duarum naturarum in Christo (Tübingen 1561; Bibliographia Brentiana Nr. 385) und De maiestate Domini nostri Iesu Christi dextram Dei patris (Frankfurt 1562; Bibliographia Brentiana Nr. 403).
Im Blick auf die Rechtfertigungslehre zeigt Brenz sich stark bemüht, den effektiven Aspekt hervorzuheben. Bereits in seinem großen Johanneskommentar entwickelte er den Gedanken eines engen Zusammenhangs von Glaube und Liebe, innerhalb dessen die Werke aus dem rechtfertigenden Glauben selbstverständlich entspringen. Von seinem Bemühen, dies mit der Betonung des sola fide zusammenzudenken, zeugt ein Briefwechsel mit Luther und Melanchthon aus dem Jahr 1531 (WA.B 6, Nr. 1818; 1834; MBW T.5, Nr. 1156; 1163; 1169). Doch blieb Brenz stets bei einer eigengeprägten Form von Rechtfertigung, die es ihm später ermöglichte, mehr Verständnis als die meisten anderen lutherischen Theologen für Osiander zu entwickeln. In die Nähe zu diesem bringt ihn besonders der Grundgedanke, dass Christus dem Glaubenden gemäß Röm 8,32 nicht allein die Früchte der Erlösung, sondern auch sich selbst schenkt. Dass Brenz diesen Vorgang als „imputative Rechtfertigung“ bezeichnete, ließ diesen Begriff „– bewußt oder unbewußt – unscharf werden“ (Deuschle, Kontroverstheologe, 275) und unterstreicht, dass Brenz sich an diesem Punkt eher in einer lebenslangen Suchbewegung befand, |57|die den unterschiedlichen Anliegen Rechnung tragen sollte, als dass er eine klare, für sich und andere tragfähige Lösung gefunden hätte.