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3. Wirkung

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Die Wirkung von Brenz auf die Entwicklung des europäischen Protestantismus hing weniger an seinen kirchlichen Ämtern, aufgrund deren er allerdings 1562 an einem Gespräch in Zabern im Elsass zum Ausgleich mit den Guisen, den Anführern der katholischen Partei in Frankreich, beteiligt war, als an seinem literarischen Wirken.

Hierzu gehört freilich in besonderer Weise sein kirchenordnendes Wirken. Die Württembergische Kirchenordnung strahlte als Vorbild auf mehrere andere Territorien, vornehmlich in Südwestdeutschland aus: So folgte Pfalz-Neuburg unter Ottheinrich 1554 dem württembergischen Vorbild von 1553, und die Kurpfalz orientierte sich 1556 ebenfalls hieran. Auch die Grafschaft Hohenlohe, die Markgrafschaft Baden-Durlach und die Reichsstadt Ulm waren in ihren kirchenordnenden Maßnahmen von den Rechtssetzungen Württembergs geprägt. Weitere Wirkung in Nord- und Mitteldeutschland erlangte die Württembergische Kirchenordnung 1568 in Braunschweig-Wolfenbüttel und schließlich 1580, in Gestalt der Übernahme des Typus einer kirchenleitenden Verwaltungsbehörde (Konsistorium) aus Juristen und Theologen, sogar in Kursachsen. Die Confessio Virtembergica erlangte darüber hinaus gewichtige internationale Wirkung: Als Matthew Parker 1563 die 39 Artikel für die anglikanische Kirche ausarbeitete, machte er auch hiervon Gebrauch, obwohl gleichzeitig die Brenz’sche Abendmahlslehre in England deutlich abgelehnt wurde.

Inhaltlich hing die Wirkung von Brenz vor allem an der oben beschriebenen frühen Befürwortung und späteren klaren Konturierung einer lutherischen Abendmahlslehre. Dabei hat Brenz ursprünglich Auffassungen vertreten, die denjenigen Oekolampads durchaus nahestanden. Der Streit mit diesem entzündete sich 1525 zunächst an der Auslegung von I Kor 10,4, wurde aber bald so grundsätzlich, dass Brenz zu einem der entschiedensten Vertreter der leiblichen Realpräsenz wurde. Dass er diese Position in einem geographischen Kontext, in dem die reichsstädtischen Theologen überwiegend Modellen geistlicher Vergegenwärtigung zuneigten, vertrat, gab ihm seine besondere Bedeutung für die Ausdehnung des Wittenberger Einflusses im Südwesten, den er Hand in Hand mit Erhard Schnepf durch die Mitgestaltung der württembergischen Reformation verfestigte und verstetigte. Mit der sog. Ubiquitätslehre, der Lehre von der Omnipräsenz der Menschheit Christi, schuf er ein deutliches Markierungszeichen lutherischer Lehre, das auch international, etwa in Siebenbürgen, zur klaren Abgrenzung vom Calvinismus tauglich war. In diesem Sinne hat auch die Konkordienformel diese Lehre in Luthers Worten aufgenommen (Formula Concordiae. Solida Declaratio VIII; BSLK 1044, 11–22). Aus |58|der Brenz’schen Position zum Abendmahl entwickelten sich auch weitere theologische Debatten. So zeichneten sich aufgrund der scharfen Betonung der Übertragung von Eigenschaften der göttlichen Natur auf die menschliche, die Brenz für sein Denkmodell benötigte, beim Gespräch von Maulbronn 1564 bereits die strittigen Fragen ab, ob Christus in seinem Erdenwirken die Allmacht aufgegeben (Kenosis) oder nur verborgen (Krypsis) habe, die in der folgenden Generation leitend für den kenotischen Streit zwischen der mit der kryptischen Position Brenz folgenden Tübinger und der Gießener Fakultät werden sollten.

Die größte Bedeutung für Brenz’ Wirkung aber hatte sein Katechismus, dessen gewaltige Verbreitung Christoph Weismann nachgezeichnet hat. Neben Reichsstädten und Territorien in Südwestdeutschland lassen sich Auswirkungen nach Frankreich, Italien, Slowenien und Kroatien, Polen und Siebenbürgen nachzeichnen. Auswanderung und Mission brachten ihn auch nach Nordamerika, Asien und Afrika. So war die Wirkung von Brenz, durchaus in seinem Sinne, hauptsächlich an das Werk gebunden, in dem er selbst als Autor am meisten hinter den Texten der christlichen Lehre zurücktrat.

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