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IV. Veränderungen des Mitgliederkreises

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Der Mitgliederkreis des Verbandes steht nicht ein für alle Mal fest, sondern verändert sich in der Zeit. Dabei ist zwischen freiwilligen (1.) und erzwungenen (2.) Veränderungen sowie zwischen Erweiterungen und Reduzierungen des Mitgliederbestandes zu unterscheiden[84]. Weil in der Verbandssatzung alle Mitglieder des Verbandes namentlich aufgeführt sind, bedarf jede Änderung des Mitgliederbestandes zugleich einer Änderung der Zweckverbandssatzung.

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