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5. Aufwendungen eines Zweckverbandes
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Die Aufwendungen eines Zweckverbandes bestimmen sich nach den von diesem wahrzunehmenden Aufgaben[115]. Im Vordergrund stehen Sachaufwendungen, z.B. für leitungsgebundene Infrastruktur. Auch Personalaufwendungen können je nach Aufgabe in einem mehr oder minder großen Umfang anfallen. Zweckgebundene Leistungen an Verbandsangehörige spielen hingegen nur bei der Übertragung von Aufgaben aus Sozialleistungsgesetzen auf den Verband eine besondere Rolle. Die Belastung durch Zins- und Tilgungszahlungen für aufgenommene Kredite hängt von der Investitionspolitik des jeweiligen Verbandes ab. Dabei stehen bei Zweckverbänden im Vergleich zu den kommunalen Gebietskörperschaften solche investiven Aufwendungen im Vordergrund.