Читать книгу Besonderes Verwaltungsrecht - Группа авторов - Страница 206
III. Rechtsfolgen der Anstaltsbildung
Оглавление108
Die Rechtsfolgen der Anstaltsbildung ähneln denjenigen der Errichtung eines Zweckverbandes; vor allem gehen die vorgesehenen Aufgaben auf die Anstalt über und es kann auch der Übergang der entsprechenden Befugnisse zum Erlass von Satzungen und Bescheiden vorgesehen werden.