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3. Kommunale Ebene

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Haushaltsrechtliche Vorgaben für die kommunale Ebene finden sich vereinzelt in den Landeshaushaltsordnungen, im Schwerpunkt und ausführlich in den Gemeindeordnungen der Länder und in den Landkreisordnungen wie auch in den – aufgrund von Ermächtigungsgrundlagen in den Gemeindeordnungen erlassenen – Gemeindehaushaltsverordnungen und Gemeindekassenverordnungen, daneben in vielfältigen begleitenden Regelungen (etwa über kommunale Eigenbetriebe, über die Einführung der Doppik etc.) (Rn. 28).

Besonderes Verwaltungsrecht

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