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aa) Juristische Personen

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Daten, die sich ausschließlich auf juristische Personen beziehen, sind nicht nur im Umkehrschluss zu der Begrenzung auf natürliche Personen in Art. 4 Nr. 1 DSGVO, sondern auch explizit nach ErwG 14 Satz 2 keine personenbezogenen Daten. Nach letzterem ErwG sind insbesondere als juristische Person gegründete Unternehmen, einschließlich Name, Rechtsform und Kontaktdaten der juristischen Person, nicht geschützt. Der Begriff der juristischen Person umfasst insofern nicht nur Kapitalgesellschaften, sondern auch Personengesellschaften und Vereine.25 Der Ausschluss von juristischen Personen als Bezugspunkt ist insofern nicht selbstverständlich, als einige Mitgliedstaaten wie Italien, Luxemburg und Österreich nach alter Rechtslage den Anwendungsbereich ihres nationalen Datenschutzrechts zum Teil auch auf juristische Personen ausgeweitet hatten.26 Auch der deutsche Gesetzgeber schützt im Sozialrecht Betriebsgeheimnisse durch das Sozialgeheimnis des § 35 Abs. 4 SGB I i.V.m. § 67 SGB X.27 Im Rahmen des Fernmeldegeheimnisses sind gemäß § 91 Abs. 1 Satz 2 TKG auch Einzelangaben über juristische Personen und Personengesellschaften geschützt, soweit sie mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben oder Verbindlichkeiten einzugehen.28 Auch die ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG) sieht in Art. 1 Abs. 2, Art. 12 und 13 die Anwendung einiger Bestimmungen für Teilnehmerverzeichnisse und unerbetene Nachrichten auch auf juristische Personen vor.29

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Die Ausnahme der Informationen mit Bezug zu juristischen Personen greift im Rahmen des Art. 4 Nr. 1 DSGVO allerdings nur, wenn die Informationen tatsächlich keinerlei Bezug zu natürlichen Personen aufweisen. Es ist nämlich sehr gut möglich, dass eine Information über eine juristische Person durch etwaige Rückschlussmöglichkeiten auf eine dahinterstehende natürliche Person „durchschlägt“. Beispielsweise können aus der finanziellen Situation einer Ein-Mann-GmbH auch Rückschlüsse auf den einzigen Gesellschafter gezogen werden.30 Dies droht generell, wenn der Name der juristischen Person den Namen einer natürlichen Person enthält bzw. sich dieser davon ableiten lässt.31 Auch bei Informationen über E-Mail-Adressen, die ihren Inhaber zwar nicht namentlich ausweisen, jedoch regelmäßig vom gleichen Mitarbeiter verwaltet werden, oder Aussagen über Kleinbetriebe, die in Zusammenhang mit dem Verhalten ihres jeweiligen Eigentümers stehen, ist ein entsprechendes Durchschlagen auf die dahinterstehende natürliche Person möglich.32

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