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b) Vereinte Nationen

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Auch die Vereinten Nationen haben sich der automatisierten Datenverarbeitung angenommen und 1985 einen ersten Richtlinienentwurf zum Datenschutz durch die UN-Menschenrechtskommission erarbeitet.38 1990 wurden die „Richtlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten in automatisierten Dateien“ verabschiedet.39 Sie enthalten allgemeine Empfehlungen für die Gestaltung des Datenschutzrechts unter Beachtung des Grundsatzes der Datenrichtigkeit, der Zweckbestimmung und der Beachtung der Rechte der Betroffenen40 im privaten und im öffentlichen Sektor. Wie bei den OECD-Leitlinien handelt es sich jedoch nicht um bindendes Völkerrecht, sodass sich keine Umsetzungspflicht für nationale Gesetzgeber ergibt.41

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