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c) Europarat

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Die erste völkerrechtlich verbindliche Normierung des Datenschutzrechts ist die Europäische Datenschutzkonvention,42 die 1981 verabschiedet, den Mitgliedstaaten zur Ratifizierung vorgelegt und 1985 mit der Verabschiedung des Ratifizierungsgesetzes43 in Deutschland geltendes Recht wurde. Mit Stand Dezember 2020 ist die Konvention von 55 Staaten ratifiziert worden.44 Sie regelt den Datenschutz bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen und enthält Prinzipien des Datenschutzes, wie den Grundsatz der rechtmäßigen Datenerhebung nach Treu und Glauben (Art. 5a), den Zweckbindungsgrundsatz der Datenerhebung und Verarbeitung (Art. 5b und 5c), den Grundsatz der richtigen Datenerhebung (Art. 5d), den Grundsatz der Anonymisierung (Art. 5e) sowie den Grundsatz der Datensicherheit (Art. 7). In Art. 12 werden zudem Regelungen zum grenzüberschreitenden Datenverkehr getroffen.

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