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1. Meilensteine auf dem Weg zur DSGVO

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Der Prozess zur Neuordnung des europäischen Datenschutzrechts begann schon viele Jahre vor der Verabschiedung der DSGVO. Die erste wichtige Manifestation dieses Prozesses war die Vorstellung des „Gesamtkonzepts für den Datenschutz in der EU“84 am 4.11.2010 durch die Kommission unter Führung der Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerrechte Viviane Reding. Dieses Konzept sah vor, den Datenschutzstandard in der Union anzuheben und unionsweit zu vereinheitlichen, um die Wettbewerbsgleichheit in der Union zu fördern. Zudem sollte der Schutz der Betroffenen im Rahmen eines vollharmonisierten Regelungsumfelds vom Ort der Datenverarbeitung unabhängig gewährleistet werden.85 Das Konzept der Kommission sieht dafür sieben „Grundbausteine“ vor, nämlich 1. eine Einheitliche Rechtsgrundlage in der Rechtsform der Verordnung, 2. eindeutige Zuständigkeiten jeweils einer Aufsichtsbehörde, 3. ein einheitliches und hohes Schutzniveau, 4. Berücksichtigung der Besonderheiten von Polizei und Justiz, 5. Berücksichtigung der Besonderheiten von kleinen und mittleren Unternehmen, 6. ausgewogene Berücksichtigung sämtlicher Grundrechte und 7. Offenheit für technische Entwicklungen.86 Das Parlament begrüßte und unterstützte dieses Konzept ausdrücklich.87 Dennoch dauerte es danach noch fast sechs Jahre, bis eine Einigung der europäischen Institutionen erreicht und die DSGVO am 14.4.2016 durch das Parlament verabschiedet wurde.

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