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d) Trilog und Verabschiedung der DSGVO

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Am 24.7.2015 begann der sogenannte informelle Trilog zur Verhandlung der finalen Fassung der DSGVO. Der informelle Trilog ist anders als der formelle Trilog nicht in Art. 294 AEUV normiert und unterscheidet sich davon maßgeblich.130 Der informelle Trilog ist im Unionsrecht nicht als zwingendes Element des Gesetzgebungsverfahrens vorgesehen. Entsprechend muss er anders als der formelle Trilog auch nicht zwischen der zweiten und dritten Lesung im Parlament durchgeführt werden. Zudem gibt es im informellen Trilog keine Frist, innerhalb derer die Verhandlungen mit einem Ergebnis abgeschlossen werden müssten.131 Der informelle Trilog ist ein Verfahren, bei dem der Rat und das Parlament, unter Vermittlung der Kommission,132 über die finale Fassung eines Rechtsaktes weitgehend frei von prozeduralen Vorgaben verhandeln.133 Die drei Entwürfe der DSGVO divergierten in wichtigen Kernfragen mitunter erheblich (siehe dazu Rn. 22 bis 32).134 Am 17.12.2015 einigten sich Rat und Parlament schließlich auf die finale Entwurfsfassung der DSGVO.135 Diese wurde am 14.4.2016 gemäß Art. 294 Abs. 7 lit. a AEUV vom Parlament verabschiedet, am 4.5.2016 im Amtsblatt der Union veröffentlicht und trat gemäß Art. 99 DSGVO am 25.5.2018 in Kraft.

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