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bb) Verbreitung
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Eine Verbreitung liegt – in Abgrenzung zur Übermittlung – vor, wenn personenbezogene Daten ungezielt einem unbestimmten Adressatenkreis mitgeteilt werden, der Adressat also gerade nicht individuell bestimmt ist, z.B. im Fall der Übertragung der Daten im TV, im Rundfunk oder durch Zeitungen/Zeitschriften.205