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a) Zuordnung von Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht möglich

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Wenn dem Verantwortlichen im zu betrachtenden Datensatz Informationen vorliegen, die eine Zuordnung ohne Weiteres ermöglichen, liegt schon keine Pseudonymisierung vor, unabhängig davon, ob darüber hinaus zusätzliche Informationen separat aufbewahrt werden.283 Die pseudonymisierten Daten müssen, solange die zusätzlichen Informationen nicht einbezogen werden, aus sich heraus für die relevante Stelle anonym sein, weshalb hier wiederum die Wahrscheinlichkeit der Identifizierung (unter gedanklicher Ausklammerung der bestehenden Zuordnungsregel) geprüft werden muss (siehe dazu oben Rn. 54).284

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