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2. Merkmale eines Dateisystems
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Der Begriff des Dateisystems wird nach Art. 4 Nr. 6 DSGVO definiert als „jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird“.