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b) Struktur

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Die Sammlung muss zudem „strukturiert“ sein, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Daten auf einem oder mehreren Datenträgern gesammelt sind.332 Entscheidend ist vielmehr der formale Aufbau der Datei. Diese muss eine systematisch gleichartige Ordnung in Bezug auf die Datenerhebung und -haltung aufweisen und dadurch die Erschließung der Daten erleichtern, wie etwa eine alphabetische oder nummerische Anordnung.333

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Da bereits die Sammlung von Informationen über eine einzelne Person unter die Definition des Dateisystems fallen kann, muss sich die Struktur einer Sammlung nicht zwingend aus der (strukturierten) Anordnung von Informationen in Bezug auf verschiedene Betroffene ergeben. Vielmehr kann bereits die Erhebung personenbezogener Daten einer Person genügen, etwa wenn dies auf Grundlage einer systematischen, gleichförmigen Anordnung von Formularfeldern erfolgt oder sich als Zusammenfassung gleichartiger Informationen unter der Klammer der Beziehbarkeit auf eine bestimmte betroffene Person darstellt.334

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