Читать книгу DSGVO - BDSG - TTDSG - Группа авторов - Страница 168

d) Unstrukturierte Erhebung als Vorstufe ausreichend

Оглавление

168

Gemäß Art. 2 Abs. 1, 2. Alt. DSGVO genügt es für die Anwendung der DSGVO bereits, dass nichtautomatisiert verarbeitete personenbezogene Daten (später) in einem Dateisystem gespeichert werden sollen. Insofern ist bereits etwa die handschriftliche Aufzeichnung personenbezogener Daten (etwa im Rahmen eines Formulars) von dem sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO erfasst, sofern im Zeitpunkt der Aufzeichnung bereits der Zweck verfolgt wird, die Aufzeichnungen später in ein Dateisystem aufzunehmen.344

DSGVO - BDSG - TTDSG

Подняться наверх