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5. Varianten der Pseudonymisierung
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Bei der grundsätzlichen Vorgehensweise der Pseudonymisierung lassen sich drei Ansätze unterscheiden.301 Zum einen kann der Verantwortliche selbst die Pseudonymisierung vornehmen (a), der Verantwortliche kann dafür einen Dritten beauftragen (b) oder aber die betroffene Person selbst setzt ein Pseudonym ein (c).