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4. Abgrenzung zur Anonymisierung

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Im Gegensatz zur Anonymisierung verbleibt bei der Pseudonymisierung eine Zuordnungsmöglichkeit aufgrund der gesondert aufbewahrten Zusatzinformationen, weshalb es sich bei pseudonymisierten Daten weiterhin um personenbezogene Daten handelt (siehe zur genauen Abgrenzung bereits oben Rn. 54). Entscheidet sich ein Verantwortlicher für eine Pseudonymisierung statt einer Anonymisierung, geht er davon aus, dass es erforderlich sein kann, den Personenbezug wiederherzustellen (z.B. wenn ein Arzt eine Probe pseudonymisiert in ein Labor schickt299).300

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