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c) Kriterien der Vereinbarkeitsprüfung

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Nach Buchstabe a ist „jede Verbindung zwischen den Zwecken, für die die personenbezogenen Daten erhoben wurden, und den Zwecken der beabsichtigten Weiterverarbeitung“ zu berücksichtigen. Ob damit eine inhaltliche, logische oder zeitliche Verbindung gemeint wird, ist offen; beide Aspekte können von Bedeutung sein. Bei der Begründung müsste es für einen Dritten nachvollziehbar sein, dass diese Zwecke miteinander in einem Zusammenhang stehen und miteinander verbunden sind.

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Nach Buchstabe b ist der „Zusammenhang, in dem die personenbezogenen Daten erhoben wurden, insbesondere hinsichtlich des Verhältnisses zwischen den betroffenen Personen und dem Verantwortlichen,“ zu berücksichtigen. Dabei spielt es nach ErwG 50 eine Rolle, in welchem Kontext die Daten erhoben wurden, insbesondere die vernünftigen Erwartungen der betroffenen Personen, die auf ihren Beziehungen zu dem Verantwortlichen beruhen. Angesprochen wird damit das Verhältnis des Verantwortlichen auf der einen und der betroffenen Personen auf der anderen Seite zueinander und der Umstand, ob die Betroffenen aufgrund dieser Beziehung damit rechnen können, dass ihre rechtmäßig erhobenen Daten auch zweckändernd verarbeitet werden. Eine für die betroffene Person, die in keinem näheren Verhältnis – wie es in Kundenbeziehungen oder Arbeitsverhältnissen der Fall wäre – zum Verantwortlichen steht, überraschender neuer Zweck wäre unvereinbar mit dem ursprünglichen Zweck. Aber auch in einer Kundenbeziehung wäre es für den Kunden eines Supermarkts überraschend, wenn die ihn durch den Supermarkt lotsende Indoor-Navigation-App auch das Kaufinteresse für Marketingzwecke verwenden würde.313 Auch das Tracking über die WLAN-Seriennummer des Smartphones im Geschäft dürfte überraschend sein, auch wenn eine langjährige vertrauensvolle Kundenbeziehung besteht.314 Weitere Beispiele lassen sich im WP 203 der Art.-29-Datenschutzgruppe finden.315

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Buchstabe c enthält die Aufforderung, „die Art der personenbezogenen Daten, insbesondere ob besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 verarbeitet werden oder ob personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Art. 10 verarbeitet werden,“ zu berücksichtigen. Dieser Hinweis zielt darauf ab, besonders schutzwürdige Daten nicht zum Gegenstand einer zweckändernden Weiterverarbeitung zu machen. Über die hier erwähnten Daten hinaus sind auch andere schutzwürdige Daten zu berücksichtigen. WP 203 der Art.-29-Datenschutzgruppe zählt einige auf. Zu nennen wären die Daten von Kindern, Älteren, Asylsuchenden. Es müssen also keineswegs nur die in Art. 9 DSGV erwähnten besonderen Kategorien personenbezogener Daten sein, die bei der Vereinbarkeitsprüfung zu berücksichtigen sind, sondern auch sonstige sensible Daten, bei denen ein Kompatibilitätstest nicht zu dem vom Verantwortlichen angestrebten positiven Ergebnis kommt. Schutzwürdig wäre aber, was ErwG 50 Abs. 2 erwähnt, wenn der Verantwortliche auf mögliche Straftaten oder Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und die Übermittlung der maßgeblichen personenbezogenen Daten in Einzelfällen oder in mehreren Fällen, die im Zusammenhang mit derselben Straftat oder derselben Bedrohung der öffentlichen Sicherheit stehen, gegenüber einer zuständigen Behörde hinweist. Eine solche in der Mitteilung liegende „Zweckänderung“ wäre zulässig, wobei sich allerdings eine Einschränkung aus etwaigen Verschwiegenheitspflichten des Verantwortlichen ergeben könnten (ErwG 9, 10).

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Berücksichtigt werden müssen nach Buchstabe d „die möglichen Folgen der beabsichtigten Weiterverarbeitung für die betroffenen Personen“. Die zu beachtenden Folgen können sowohl positiv wie auch negativ sein. Negative wirtschaftliche oder die Reputation des Betroffenen beeinträchtigende Folgen würden zur Unvereinbarkeit führen.

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Buchstabe e erwartet die Berücksichtigung des Vorhandenseins „geeigneter Garantien, wozu Verschlüsselung oder Pseudonymisierung gehören kann“. Der Verantwortliche hat es demnach auch weitgehend in der Hand, selbst dazu beizutragen, dass dieser „Gewichtungsparameter“316 zum Tragen kommt, indem entsprechend Techniken und Verfahren eingesetzt werden, die für geeignete Garantien sorgen.

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