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3. Weitere Vorschriften

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Der Schutz von Kindern in der Informationsgesellschaft ist der DSGVO erkennbar ein besonderes Anliegen. ErwG 38 bringt dies besonders zum Ausdruck. Danach verdienen Kinder „bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz, da Kinder sich der betreffenden Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise weniger bewusst sind“.23 Weiter heißt es hier, dass „ein solcher besonderer Schutz ... insbesondere die Verwendung personenbezogener Daten von Kindern für Werbezwecke oder für die Erstellung von Persönlichkeits- oder Nutzerprofilen und die Erhebung von personenbezogenen Daten von Kindern bei der Nutzung von Diensten, die Kindern direkt angeboten werden, betreffen“ sollte. § 1 JMStV bezweckt u.a. den „Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden“. § 10a JuSchG enthält die Schutzzielbestimmung, Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden und jugendgefährdenden Medien zu schützen. Die Bundesländer wollen sich laut einer Protokollerklärung zum Medienstaatsvertrag (MStV) für ein sicheres Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen in der Mediengesellschaft einsetzen. Dass ein solcher Schutz geboten ist, zeigt die Praxis des Anbieters des auch in Deutschland bei Kindern sehr beliebten, in vielen Ländern aber gesperrten Videoportals TikTok, das im Jahr 2019 eine Strafe in Höhe von 5,7 Mio. US-Dollar an die Federal Trade Commission (FTC) wegen Verstoßes gegen den Children’s Online Privacy Protection Act (COPPA) zahlen musste, weil Telefonnummern der Nutzer, ihre Standortdaten und sogar biometrische Informationen aus der Gesichtserkennung ohne Kenntnis der Betroffenen und ohne Einwilligung der Eltern erhoben wurden.24 In Italien ordnete die Datenschutzaufsichtsbehörde im Januar 2021 an, dass TikTok solange keine Daten europäischer Nutzer mehr verarbeiten darf, solange „deren Alter nicht mit voller Sicherheit festgestellt werden“.25 Weil der Dienst seine Datenschutzhinweise nur in englischer Sprache veröffentlichte, verhängte die niederländische Datenschutzaufsicht am 22.7.2021 ein Bußgeld über 750.000 € und leitete ihre Erkenntnisse über die Verletzung des Jugendschutzes an die bekanntermaßen ineffizient arbeitende irische Datenschutzaufsicht weiter; diese war ausschließlich zuständig geworden, weil TikTok zwischenzeitlich eine europäische Niederlassung in Dublin errichtet hatte.26

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Art. 12 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 DSGVO verlangt, dass die gem. Art. 12 und 13 DSGVO zu gebenden Informationen insbesondere dann, wenn sie sich speziell an Kinder richten, in einer präzisen, transparenten, verständlichen und leicht zugänglichen Form in einer klaren und einfachen Sprache abgefasst sein müssen.

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