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2. Politische Meinung

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Erfasst wird sowohl die politische Meinung als auch die religiöse und weltanschauliche Überzeugung,24 die sich ebenso negativ betrachtet, auf deren Ablehnung beziehen kann.25 Einbezogen werden ebenso die Anschauung, Ansichten, Auffassungen und Einstellungen.26 Hinweise auf die politische Meinung können darüber hinaus gewisse Handlungen bzw. Vorlieben einer Person bieten, weshalb die Unterstützung bzw. Zugehörigkeit zu einer Partei oder einer weltanschaulichen Organisation, das Abonnement einer speziell ausgerichteten Zeitschrift, die Teilnahme an Offline- und Online-Petitionen, das Engagement bei einer Versammlung oder Demonstration usw. ebenfalls dem Schutzbereich des Art. 9 DSGVO unterliegen.27 Die Tätigkeit bei einer politischen Partei oder die Teilnahme an deren Veranstaltungen kann ebenfalls dazugehören,28 wobei in diesem Zusammenhang es stärker auf den konkreten Kontext ankommt, sodass ein Besuch auf Veranstaltungen, die sich stark an Gruppierungen verschiedener politischer Ausrichtungen richten (bspw. Veranstaltungen der Bundeskanzlerin) weniger auf die politische Meinung hinweist, als eventuell der Besuch einer NPD-Demonstration.29

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