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8. Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung

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In Bezug auf Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung findet sich ebenfalls ein Diskriminierungsverbot in Art. 21 Abs. 1 GRCh, womit sowohl die Information zur Hetero-, Bi- oder Homosexualität als auch der Umstand einer Geschlechterumwandlung oder der einer eingetragenen Lebenspartnerschaft davon umfasst ist.54 Wegen des Bezugs zum Sexualleben oder die Erkenntnis über die sexuelle Orientierung müssen hierzu auch die Kundeneigenschaften in einem Sex-Shop bzw. eines entsprechenden Versandhandelsunternehmens, der Konsum bestimmter Sex-Videos oder die Frage nach der Partnerschaft gezählt werden.55 Eine Differenzierung zwischen Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung ist im Einzelfalls schwierig, wegen des identischen Schutzrahmens aber auch nicht notwendig.56

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