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3. Komitologie und Agenturen
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Funktionen der Kommission
Wie schon in der Hohen Behörde verkörpert sich in der Kommission das Gemeinschaftsinteresse. Ihre drei Hauptfunktionen waren und sind die Rechtsetzungsinitiative, die Überwachung des Gemeinschaftsrechtsvollzugs (auch) unter Anwendung des Vertragsverletzungsverfahrens sowie in einzelnen Materien der unmittelbare Vollzug.[42] Dabei steht die Verwirklichung des Gemeinschaftsinteresses oftmals in einem Spannungsverhältnis zum Interesse der Mitgliedstaaten. Vor allem die Komitologie[43] und Agenturen[44] stellen Instrumente des Interessenausgleichs dar, wobei die Komitologie zugleich der Entlastung von Rat und Kommission, die Agenturen der Entlastung der Kommission dienen.