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6. Zwischenfazit
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Stand der Integration
In den ersten dreißig Jahren wird vor allem durch die Rechtsprechung des EuGH der Charakter der EWG als supranationaler Rechtsgemeinschaft entscheidend geprägt. Der Gerichtshof entwickelt grundlegende rechtsstaatliche Anforderungen an das Verwaltungshandeln. Die Komitologie als Mittel zur Bewältigung des Dualismus von Gemeinschaftsinteresse und mitgliedstaatlichen Interessen und Agenturen als Mittel zum Informationsaustausch, zur Koordination mitgliedstaatlicher Politik in spezifischen Bereichen und zur Beschaffung von Entscheidungsgrundlagen für die Kommission werden erprobt und bewähren sich. Erste Formen der Verwaltungskooperation zeichnen sich ab.