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b) Agenturen

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Euratom-Versorgungsagentur

Die erste Agentur war die Euratom-Versorgungsagentur, die im Euratom-Vertrag selbst verankert (Art. 52 Abs. 2 lit. b) ist. Ihr kommt die Aufgabe zu, Kern energieunternehmen mit spaltbaren Produkten zu versorgen. Aufgrund umfassender Befugnisse der Kommission kann die Agentur jedoch nicht als typusprägend angesehen werden.

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CEDEFOP und EUROFOUND

Die ersten Agenturen im Anwendungsbereich des EWGV wurden 1975 gegründet. Es handelt sich um das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung[47] sowie die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen[48]. Beide Einrichtungen sind hinsichtlich ihrer Aufgaben und ihrer Organisation beispielhaft für die weitere Entwicklung. Sie sollen die Kommission in einem spezifischen Sachbereich entlasten, indem sie die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten organisieren, Expertise aktivieren, Studien anregen oder selbst durchführen, um der Kommission Entscheidungsgrundlagen zu liefern. Mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet, wird ihre Organstruktur und Arbeitsweise zum Vorbild für alle weiteren Agenturen. Organe sind der Direktor und ein Verwaltungsrat, der wiederum aus Fachvertretern der Mitgliedstaaten und ggf. weiteren Vertretern des relevanten Sektors zusammengesetzt ist oder durch einen Sachverständigenausschuss unterstützt wird. Das jährliche Arbeitsprogramm wird im Zusammenwirken von Direktor (Entwurf), Kommission (Einvernehmen) und Verwaltungsrat (Beschluss) festgelegt. In einem jährlichen Gesamtbericht über die Tätigkeit und die Finanzen legt der Verwaltungsrat gegenüber der Kommission Rechenschaft ab.

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