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a) Komitologie

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Anfänge der Komitologie

Die Anfänge der Komitologie zu Beginn der sechziger Jahre sind im Bereich der Agrarpolitik zu verorten.[45] Angesichts der Notwendigkeit von Detailregelungen für die verschiedenen landwirtschaftlichen Märkte delegierte der Rat seine Befugnisse auf der Grundlage von Art. 155 EWGV auf die Kommission. Um die Kontrolle der Mitgliedstaaten zu erhalten, wurden Verwaltungsausschüsse eingerichtet, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzten. Die Verordnung (EWG) 2602/69[46] regelte die Beibehaltung dieses Verwaltungsausschussverfahrens für eine Vielzahl von Märkten.

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