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2. Neue Prinzipien

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Nachhaltigkeits-, Vorsorge- und Subsidiaritätsprinzip

In den die Umweltpolitik betreffenden Kompetenzen (Art. 130r) deutet sich in der Zielbestimmung, die Umwelt zu erhalten sowie eine umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten, der Gedanke der Nachhaltigkeit an. Ausdrücklich genannt wird das Vorsorgeprinzip.[65] Bemerkenswert ist, dass in diesem Zusammenhang erstmals das Subsidiaritätsprinzip als Modus der Kompetenzverteilung[66] verwendet wird.

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