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A. Rechtstheoretische Grundlagen

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Gegenstände der Rechtsquellenlehre

Die Rechtsquellenlehre gehört zu den Reflexionstheorien des Rechts.[1] Ihre Gegenstände sind die Geltung und der Geltungsgrund des Rechts. Im Rechtsunterricht wird sie in den Lehrbüchern zur juristischen Methodenlehre und zur Rechtstheorie behandelt.[2] Sie ist aber auch fester Bestandteil der Lehrbuchliteratur zum Völker-, Verfassungs- und Europarecht[3] sowie in der Regel der Lehrbücher zu den einzelnen Rechtsgebieten (Verwaltungs-, Umwelt-, Zivilrecht).[4] Auf dem Weg der Rechtsfindung markiert die Rechtsquellenlehre nur die erste Etappe, indem sie die im konkreten Fall geltenden Rechtsregeln identifiziert. Daran knüpfen mit der Auslegung, der Fortbildung und der rechtsdogmatischen Überformung des Rechts[5] weitere Diskurse an, die enge Berührungspunkte und partielle Überschneidungen aufweisen.[6]

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